19.10.2019 Die SZ und Wolfgang Degott berichten

Pflegehilfskraft Elma S. in der DRK-Seniorenresidenz Gersheim 

Gersheim (ott) Immer mit einem Lächeln im Gesicht widmet sich die 21-jährige Elma S. ihren Menschen, die sie in der DRK-Seniorenresidenz in der Pflege betreut. Sie fühlt sich sehr wohl und auch die Zusammenarbeit im Helferteam der Station klappt vorzüglich. Sie kam als gelernte und diplomierte Krankenschwester vor 14 Monaten nach Deutschland und versuchte mit Hilfe ihrer schon seit 43 Jahren in St. Ingbert lebenden Tante Vesna B. einen Arbeitsplatz zu finden. Fündig wurde sie in Gersheim, wo ihr die DRK-Trägergesellschaft Saarland im April 2018 einen Praktikumsplatz anbot. Nach Ende der ersten sechs Monate in der neuen Arbeitsumgebung wurde sie mit einem bis Ende April 2020 befristeten Arbeitsvertrag als Pflegehilfskraft ausgestattet. „Der Beruf macht mir Spaß und ich bin glücklich, wenn ich helfen kann“, so die sympathische Südosteuropäerin, die ihre Wohnung in St. Ingbert gefunden hat. Jacqueline Weigand, Pflegedienstleiterin der DRK-Einrichtung, freute sich, nachdem S.c eingearbeitet war, auf die neue versierte Mitarbeiterin, eine von 17 Pflegekräften aus dem Ausland, die sich der Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen von der Körperpflege, über prophylaktische Maßnahmen bis hin zu Vitalitätskontrollen oder auch einer zielgerichteten Kommunikation widmen. Bis dahin sieht alles sehr einfach aus. Doch dass S. überhaupt ihren Beruf hier ausüben konnte, bedurfte intensiver Bemühungen. Aus dem Anspruch des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), sich für die Integration von Migranten in Deutschland und somit auch im Saarland einzusetzen, ist es selbstverständlich, dass das DRK auch in den eigenen Einrichtungen, wie in Gersheim, Menschen mit Migrationshintergrund beschäftigt, so Geschäftsführer und Pressesprecher Martin Erbelding. Deshalb habe man auch den Werdegang der jungen Frau engagiert begleitet und unterstützt. Da die Beherrschung der Sprache Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Integration ist, belegte S., nachdem sie in ihrer Heimat auch schon Deutsch gelernt hatte, bei der Volkshochschule in Saarbrücken zwei aufeinander aufbauende Sprachkurse. Am Ende müssen komplexe Texte und Aussagen verstanden und wiedergegeben werden. Auch muss ein Sprachverständnis vorliegen und eine flüssige Unterhaltung mit Muttersprachlern zu verschiedenen Themen möglich sein. S. hat dazu wochenlang tagtäglich von ihrem Wohnort nach Saarbrücken und nachmittags zur Arbeitsstelle fahren müssen. „Die Kosten für die Sprachkurse in Höhe von rund 1.500 Euro hat die Trägergesellschaft übernommen, was unterstreicht, dass wir von der Qualifikation der Mitarbeiterin überzeugt sind“, informierte deren Geschäftsführer Theo Schwarz. „Ich habe in meinem Leben nicht daran gedacht, dass ich einmal mit der Deutschen Botschaft in Montenegro in Kontakt komme, und das mehrmals“, führte er weiter aus. Grund dafür war, dass, um eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erteilen zu können, es notwendig war, sowohl dort den Arbeitsvertrag vorzulegen als auch eine qualifizierte Arbeitsplatzbeschreibung hinzuzufügen und vor allem darzulegen, dass es sich dabei um einen Mangelberuf handele, für den es in Deutschland wenig Bewerber, jedoch großen Bedarf gebe. Es musste auch erreicht werden, dass S. Ausbildung als Krankenschwester in Deutschland als Pflegefachkraft anerkannt wird. Auch müsse gewährleistet sein, so Schwarz weiter, dass sie mit ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten und den Sozialhilfeträgern in Deutschland nicht zur Last falle. Dies alles sei auch deshalb notwendig gewesen, weil Montenegro als EU-Anwärterstaat einen außereuropäischen Status besitzt und somit die Freizügigkeit für deren Bewohner eingeschränkt sei. Das Verfahren, in das auch die saarländische Zentralstelle für Gesundheitspflege und die Deutsche Agentur für Arbeit in Bonn eingeschaltet war, so Schwarz, habe länger gedauert, als erwartet. Jetzt hofft er im April 2020 den jetzigen befristeten Arbeitsvertrag unbefristet Frau S. als Pflegefachkraft vorlegen zu können. Doch S. hat noch eine Hürde zu nehmen. Im Auftrag des Saarlandes muss sie an der Universität des Saarlandes eine Kenntnisprüfung bestehen, bei der sie mündlich und praktisch den Nachweis erbringen muss, dass sie die Fachkenntnisse einer Gesundheits- und Krankenpflegerin besitzt. Sie muss darüber hinaus einer Kommission zeigen, dass sie sich als Krankenschwester eignet und sich beruflich sicher bewegt.

 

Die Pflegehilfskraft Elma S. (rechts) aus Montenegro bei Annemarie Koch, eine von ihr betreuten Menschen gemeinsam mit der Pflegedienstleiterin der DRK-Seniorenresidenz Gersheim, Jacqueline Weigand (links). Foto: Wolfgang Degott