Bewerberin und Arbeitgeber als Tandem erfolgreich !

Ein hindernisreicher Weg von Montenegro nach Gersheim 

Frau Suntic aus Montenegro

Frau Sundic, Krankenschwester  aus Montenegro und die DRK-Trägergesellschaft, mit ihrer Einrichtung der DRK-Seniorenresidenz in Gersheim, kämpften einen langen aber erfolgreichen Weg mit den unterschiedlichsten Institutionen, um die engagierte Krankenschwester in Gersheim als Mitarbeiterin aufnehmen zu können. Viel wird über die Anwerbung von Menschen im Gesundheits- und Pflegebereich aus dem Ausland gesprochen, aber wenig über die Hürden, die dabei zu überwinden sind. Das DRK hat den Test gemacht und bestanden.  

Im  Jahre 2016 hat Deutschland 19.000 Arbeitsvisa für Menschen aus Südosteuropa ausgestellt- dazu gehören die Länder Serbien, Montenegro, Albanien, Mazedonien und Kosovo – um im Jahre 2017 waren es bereits 25.5000 mit zunehmender Tendenz. Viele Menschen verlassen die Länder, weil es dort eine hohe Arbeitslosigkeit gibt aber auch nur wenige individuelle Freiheiten. 

Frau Sundic aus Montenegro (Montenegro ist eine Republik an der südöstlichen Adriaküste in Südosteuropa) einem Land, das noch nicht zu den 28 EU-Staaten gehört, hat im Februar 2018 in Montenegro ihre Fachprüfung zur Krankenschwester mit Erfolg abgelegt, jedoch keine Chance auf dem heimischen Arbeitsmarkt gesehen, eine ihrer Ausbildung entsprechende Anstellung im Gesundheitswesen zu bekommen. Über Verwandte, die schon längere Zeit im Saarland in der Mittelstadt Sankt Ingbert im Saarpfalz Kreis leben, hat sie den Weg zur DRK-Seniorenresidenz Gersheim gefunden.  

Um dieses Ziel zu erreichen mussten zahlreiche bürokratische Hindernisse überwunden werden, um ihre Einreise sicher zu stellen. Dazu gehörte der Einreiseantrag bei der Deutschen Botschaft in Montenegro verbunden mit einem Arbeitsvertrag und einer exakten Stellenbeschreibung. Des weiteren die Vorlage einer Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit in Bonn, dass die Antragstellerin nur in einem Arbeitsfeld tätig wird in dem Arbeitskräfte fehlen. Über einen Zeitraum von fast 3 Monaten stand die Geschäftsführung in Kontakt mit der Botschaft bis, dann die Einreise bewilligt wurde. Nach Überwindung all dieser Hürden, bei denen sie von Ihrem Arbeitgeber und dem DRK-Geschäftsführer Theo Schwarz, vollumfänglich unterstützt wurde, stellte sich heraus, dass ihre Sprachkenntnis, trotz eines Deutschkurses in Montenegro nicht ausreichten, um an einem B2 Kurs teilnehmen zu können. (B2 bedeutet: Die Grundaussagen komplexer Texte und Aussagen werden verstanden und können wiedergegeben werden. Im eigenen Fachgebiet ist das Sprachverständnis entsprechend höher. Eine flüssige Unterhaltung mit Muttersprachlern zu verschiedenen Themen fällt leicht).Sie musste daher zunächst einmal einen Vorbereitungskurs für den B2 Kurs bei der Volkshochschule Saarbrücken besuchen, der über zwei Semester fast 6 Monate dauerte. Man hätrte annehmen können, dass jetzt der Punkt erreicht sei, an dem Frau Sundic aufgeben würde. Aber das kam für sie nicht in Frage.

 

Obwohl sie jetzt jeden Tag von Sankt Ingbert Ihrem Wohnort morgens nach Saarbrücken fahren musste, dann nach Gersheim nachmittags zu ihrer Arbeitsstelle und abends nach Hause nach Sankt Ingbert  gab sie nicht auf. Sie absolvierte erfolgreich den B2 Kurs und kann ihre Arbeit in Gersheim weiter fortführen. Auch bei der Absolvierung des B2 Kurses war ihr der Arbeitgeber behilflich, indem er die Kursgebühren und die Prüfungsgebühren bezahlte. Dies macht deutlich, dass nur gemeinsam mit der Hilfe des Arbeitgebers und dem überdurchschnittlichen Engagement von Frau Sundic, der Weg von Montenegro nach Gersheim erfolgreich zurückgelegt werden konnte.  

 

Um jetzt die Anerkennung als Pflegefachkraft zu bekommen, ist für Frau Sundic die letzte Hürde zu überwinden mit dem erfolgreichen Abschluss der sog. „Kenntnisprüfung“ (Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung und dauert zwischen 60 und 90 Minuten)bei der Universität des Saarlandes durch die Fachstelle für Gesundheitsberufe mit Sitz in Saarbrücken. Diese überprüft anhand der „Kenntnisprüfung“ ob gleichwertige Fähigkeiten vorliegen, was sich auf den Inhalt der jeweiligen staatlichen Prüfung bezieht. Wenn der gleichwertige Kenntnisstand nachgewiesen werden kann, erfolgt die Anerkennung und die DRK-Trägergesellschaft kann sich nach einem langen harten Weg über eine neue Pflegefachkraft freuen.