Gute Erste-Hilfe-Kenntnisse für die Mitarbeiter in der Pflege sind besonders wichtig und gesetzlich vorgeschrieben. In dem heute stattgefundenen Kurs wurden nach Vorgabe des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) Erste-Hilfe und Notfallmaßnahmen geschult. Hierbei handelte es sich um einen EH Kurs, nach dem Pflegekräfte laut Medizinischem Dienst der Krankenkassen regelmäßig geschult werden müssen, entsprechend der Fortbildungspflicht für Pflegekräfte gemäß §132 SGB V. Hier ein paar Eindrücke von unserem Kurs.
Folgende Inhalte wurden behandelt:
Modul 1:
- Der Notfall
- Notruf, Pflegekunde hinter verschlossener Wohnungstür
- Patient mit Atemnot, Ursachen der Atemnot
- Bewusstseinskontrolle
- Stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelegung
- Umgang mit Beatmungshilfen
- Umgang mit dem AED
Modul 2:
- Notruf, Pflegekunde hinter verschlossener Wohnungstür
- Bewusstseinskontrolle
- Stabile Seitenlage
- Schock, starke Blutungen
- Verdacht auf Knochenbrüche
- Vergiftungen, Verbrennungen, Verätzungen
- Herzinfarkt und Schlaganfall
- Hypoglykämischer Schock, Diabetisch